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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsabschluss
Zwischen dem Betreiber dieser Webseite und dem Kunden, auch User oder Besteller genannt.
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Artikel aus unserem Sortiment geht der Besteller einen verbindlichen Werkliefervertrag mit uns ein.
Der Besteller versichert, das er ein Gewerbetreibender ist, bzw. von einem Gewerbetreibenden zur Bestellung bevollmächtigt ist.
Für den Fall, das der Besteller kein Gewerbetreibender ist und auch nicht von einem Gewerbetreibenden zu seiner Bestellung bevollmächtigt wurde, haftet der Besteller persönlich.
Mit Ihrem Kauf auf dieser Webseite und mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stimmen Sie der Geschäftsabwicklung zwischen Gewerbetreibenden zu. Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden
Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, auch soweit Geschäfte von unseren Handelsvertretern vermittelt werden. Die schriftliche Bestätigung kann auf postalischem Wege, oder auf elektronischem Wege z.B: E-Mail oder per Faxnachricht erfolgen.
Wir haften nicht für Druckfehler auf unseren Webseiten. Der auf den Webseiten befindliche Preis gilt erst dann als bestätigt, wenn von uns die Annahme der Bestellung durch Rechnungsstellung bestätigt wird.

II. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer, Liefer- und Versandkosten, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart. Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Material, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise.
Wir liefern gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die Nachnahmegebühren sind unter dem Link
http://gastro-total.de/shipping.php
einsehbar. Die Versandkosten sind ebenfalls unter dem Link
http://gastro-total.de/shipping.php einsehbar. Beim Versand ins Ausland oder auf deutsche Inseln können Versand- und Zoll-zuschläge anfallen, diese Zuschläge sind gesondert zu erfragen.

Bei Zahlungswunsch Nachnahme muß der Besteller seine Bestellbestätigung ausdrucken, diese eigenhändig unterschreiben, und per Faxnachricht an die 09164/206553 oder auf schriftlichem Wege nochmals tätigen. Unsere Adressen, E-Mailadressen, Telefon- und Faxnummern sind auf der Seite
http://gastro-total.de/impressum.php einsehbar.
Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er 30 Tage nach Rechnungserstellung (Ereignis im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) nicht zahlt.
Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
Sofern nachträglich Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabsetzen, können wir unseren Zahlungsanspruch unabhängig von Stundung oder der Laufzeit entgegengenommener Wechsel sofort fällig stellen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2,5% pro Monat, über den Basisdiskontsatz.


III. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger und bedingter Forderungen gegen den Besteller.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferant im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen an seinen Abnehmer weiter veräußern. Dies gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Bestellers gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Im Falle der Weiterveräußerung nach Verarbeitung im Sinne Ziffer 2 gilt die Abtretung der Forderung aus Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf alle Surrogate für die Vorbehaltsware z.B. Forderungen gegen Dritte (Versicherungen, Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware.
Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Von dem Widerruf machen wir nur in begründeten Fällen Gebrauch. Der Besteller ist dann verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mit allen erforderlichen Daten bekannt zu geben zum Zwecke der Einziehung durch uns. Außerdem hat der Besteller uns die zugehörigen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen) in Kopie auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte durch Dritte wird uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen und unser Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen. Uns entstehende, etwaige Interventionskosten trägt der Besteller.
Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Besteller verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich sind.

IV. Lieferfristen, Liefertermine
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages in technischer und kaufmännischer Hinsicht.
Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -Termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Bestellers.
Für die Einhaltung der Lieferfristen und -Termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und -termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Für die Produktverwendung notwendige Prüfungen sind nach Art und Umfang zu vereinbaren. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls nicht anders vereinbart.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, falls der Besteller den Grund für die Teillieferungen nicht zu vertreten hat.

V. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.

VI. Maße, technische Daten
Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angaben der Hersteller. Von uns angegebene Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.

VII. Versand und Gefahrtragung
Wenn nicht besonders vereinbart, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer sowie die Art der Versendung nach billigem Ermessen.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen bei dem Lieferwerk abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, die aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte wahrzunehmen.
Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen.

VIII. Gewährleistung
Auf gekaufte Elektro- Artikel und Geräte erhält der Besteller eine Hersteller Gewährleistung. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Bartscher Artikel: Das erste Jahr: Volle Gewährleistung, Bartscher Artikel: Das zweite Jahr: Ersatzteilgewährleistung Alle anderen Hersteller: 1 Jahr Gewährleistung auf Ersatzteile

IX. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, insbesondere auf Schadensersatz, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

X. Sonstiges
Nach getätigter Bestellung erhält der Besteller eine Bestellbestätigung an die von ihm angegebene E-Mailadresse.
Der Besteller verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Besteller z.b. eine falsche E-Mail Adresse an, und die Statusmeldungen (Bestellbestätigung, Rechnung etc.) erreichen ihn nicht, so kann der Betreiber hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
Im allgemeinen ist bekannt, das elektronisch versendete Post (E-Mail) nicht immer den Empfänger erreicht. Dies auch aufgrund der von den zahlreich vorhandenen E-Mail Anbietern eingesetzten Spamfilter.Der Besteller verpflichtet sich insbesondere, seinen Posteingang, sowie seinen Spamordner regelmäßig zu prüfen, und uns umgehend zu benachrichtigen, wenn seine Bestellbestätigungsmail ausbleibt oder er seine Rechnung nicht erhält. Im Regelfall erhält der Besteller seine Bestellbestätigungsmail innerhalb weniger Minuten, und seine Rechnung bei Bestellungen Werktags zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr am selben Tag, bzw. am nächsten Werktag.
Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe der Verpackungen, und wird diese ordnungsgemäß entsorgen, andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung in Höhe von 5% des Kaufpreises-

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge für den internationalen Warenkauf (Wiener UN-Kaufrecht).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt/Aisch. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen
vollständig wirksam.



Stand: 25.05.2009

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