Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
Zwischen dem Betreiber dieser Webseite und dem Kunden, auch User oder
Besteller genannt.
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Artikel aus unserem Sortiment geht der
Besteller einen verbindlichen Werkliefervertrag mit uns ein.
Der Besteller versichert, das er ein Gewerbetreibender ist, bzw. von einem
Gewerbetreibenden zur Bestellung bevollmächtigt ist.
Für den Fall, das der Besteller kein Gewerbetreibender ist und auch nicht
von einem Gewerbetreibenden zu seiner Bestellung bevollmächtigt wurde,
haftet der Besteller persönlich.
Mit Ihrem Kauf auf dieser Webseite und mit der Akzeptierung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, stimmen Sie der Geschäftsabwicklung zwischen
Gewerbetreibenden zu. Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden
Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des
Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Aufträge werden erst
durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, auch soweit Geschäfte von
unseren Handelsvertretern vermittelt werden. Die schriftliche Bestätigung
kann auf postalischem Wege, oder auf elektronischem Wege z.B: E-Mail oder
per Faxnachricht erfolgen.
Wir haften nicht für Druckfehler auf unseren Webseiten. Der auf den
Webseiten befindliche Preis gilt erst dann als bestätigt, wenn von uns die
Annahme der Bestellung durch Rechnungsstellung bestätigt wird.
II. Preise,
Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer, Liefer- und
Versandkosten, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart. Liegt der
Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist eine
Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Material, Löhne)
zulässig. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise.
Wir liefern gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die Nachnahmegebühren sind unter
dem Link
http://gastro-total.de/shipping.php
einsehbar. Die Versandkosten sind ebenfalls unter dem Link
http://gastro-total.de/shipping.php
einsehbar. Beim Versand ins Ausland oder auf deutsche Inseln können Versand-
und Zoll-zuschläge anfallen, diese Zuschläge sind gesondert zu erfragen.
Bei Zahlungswunsch Nachnahme muß der Besteller seine Bestellbestätigung
ausdrucken, diese eigenhändig unterschreiben, und per Faxnachricht an die
09164/206553 oder auf schriftlichem Wege nochmals tätigen. Unsere Adressen,
E-Mailadressen, Telefon- und Faxnummern sind auf der Seite
http://gastro-total.de/impressum.php
einsehbar.
Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse
voraus, sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, die durch
Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse
entstehen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie
nicht von uns zu vertreten sind.
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er 30 Tage nach Rechnungserstellung
(Ereignis im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) nicht zahlt.
Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Eine
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur
zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
Sofern nachträglich Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers herabsetzen, können wir unseren Zahlungsanspruch unabhängig von
Stundung oder der Laufzeit entgegengenommener Wechsel sofort fällig stellen.
Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt. Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2,5% pro Monat,
über den Basisdiskontsatz.
III. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher auch künftiger und bedingter Forderungen gegen den
Besteller.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferant im
Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird
unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Besteller bereits jetzt
die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand
oder der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen an seinen Abnehmer weiter veräußern.
Dies gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Bestellers
gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Im Falle
der Weiterveräußerung nach Verarbeitung im Sinne Ziffer 2 gilt die Abtretung
der Forderung aus Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes der
verarbeiteten Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf
alle Surrogate für die Vorbehaltsware z.B. Forderungen gegen Dritte
(Versicherungen, Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung der
Vorbehaltsware.
Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu
unserem Widerruf einzuziehen. Von dem Widerruf machen wir nur in begründeten
Fällen Gebrauch. Der Besteller ist dann verpflichtet, uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner mit allen erforderlichen Daten bekannt zu
geben zum Zwecke der Einziehung durch uns. Außerdem hat der Besteller uns
die zugehörigen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen) in Kopie
auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte
durch Dritte wird uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen und unser
Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen. Uns entstehende, etwaige
Interventionskosten trägt der Besteller.
Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen
Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so
gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit
als vereinbart. Der Besteller verpflichtet sich, alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung
vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich sind.
IV. Lieferfristen, Liefertermine
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages in technischer und
kaufmännischer Hinsicht.
Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten
nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen
und -Termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus
Annahmeverzug des Bestellers.
Für die Einhaltung der Lieferfristen und -Termine ist der Zeitpunkt der
Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden
nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die
Lieferfristen und -termine mit Meldung der Versandbereitschaft als
eingehalten.
Für die Produktverwendung notwendige Prüfungen sind nach Art und Umfang zu
vereinbaren. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls nicht anders
vereinbart.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten tragen wir, falls der Besteller den Grund für die Teillieferungen
nicht zu vertreten hat.
V. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung angemessen hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des
Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese vom Vertrag
zurücktreten.
VI. Maße, technische Daten
Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angaben der
Hersteller. Von uns angegebene Maße und Daten in Angeboten und
Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.
VII. Versand und Gefahrtragung
Wenn nicht besonders vereinbart, bestimmen wir den Spediteur oder
Frachtführer sowie die Art der Versendung nach billigem Ermessen.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat,
geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich, spätestens innerhalb
von vier Tagen bei dem Lieferwerk abgerufen werden. Anderenfalls sind wir
berechtigt, die aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte
wahrzunehmen.
Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den
Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den
zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen.
VIII. Gewährleistung
Auf gekaufte Elektro- Artikel und
Geräte erhält der Besteller eine Hersteller Gewährleistung. Diese setzt sich
wie folgt zusammen: Bartscher Artikel: Das erste Jahr: Volle Gewährleistung,
Bartscher Artikel: Das zweite Jahr: Ersatzteilgewährleistung Alle anderen
Hersteller: 1 Jahr Gewährleistung auf Ersatzteile
IX. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen,
insbesondere auf Schadensersatz, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last. Dies gilt
nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss der
Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schaden
beschränkt.
X. Sonstiges
Nach getätigter Bestellung erhält der Besteller eine Bestellbestätigung
an die von ihm angegebene E-Mailadresse.
Der Besteller verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
Gibt der Besteller z.b. eine falsche E-Mail Adresse an, und die
Statusmeldungen (Bestellbestätigung, Rechnung etc.) erreichen ihn nicht, so
kann der Betreiber hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
Im allgemeinen ist bekannt, das elektronisch versendete Post (E-Mail) nicht
immer den Empfänger erreicht. Dies auch aufgrund der von den zahlreich
vorhandenen E-Mail Anbietern eingesetzten Spamfilter.Der Besteller
verpflichtet sich insbesondere, seinen Posteingang, sowie seinen Spamordner
regelmäßig zu prüfen, und uns umgehend zu benachrichtigen, wenn seine
Bestellbestätigungsmail ausbleibt oder er seine Rechnung nicht erhält. Im
Regelfall erhält der Besteller seine Bestellbestätigungsmail innerhalb
weniger Minuten, und seine Rechnung bei Bestellungen Werktags zwischen 7.00
Uhr und 13.00 Uhr am selben Tag, bzw. am nächsten Werktag.
Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe der Verpackungen, und wird diese
ordnungsgemäß entsorgen, andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung in
Höhe von 5% des Kaufpreises-
XI. Rechtswahl,
Gerichtsstand
Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über
Verträge für den internationalen Warenkauf (Wiener UN-Kaufrecht).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt/Aisch. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im
übrigen
vollständig wirksam.
Stand: 25.05.2009
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